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Quelle: http://www.tagesschau.de/inland/luftsicherheitsgesetz118.html

Karlsruhe verhandelt Luftsicherheitsgesetz

"Was wollen Sie hier eigentlich?"

Das Luftsicherheitsgesetz steht erneut auf dem Prüfstand: Wie soll mit entführten Flugzeugen umgegangen werden? Bayern und Hessen hoffen auf Klärung - und eine Grundgesetzänderung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Die Richter zeigten sich aber skeptisch.

Von Bernd Wolf, SWR-Hörfunkkorrespondent Karlsruhe

"Was wollen Sie hier eigentlich?", fragte Verfassungsrichter Udo di Fabio die beiden Landesinnenminister, die die Normenkontrollklage in Karlsruhe vertreten. Deren Strategie: das Luftsicherheitsgesetz für verfassungswidrig erklären lassen, dann das Grundgesetz ändern und so den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ermöglichen, zur Terrorabwehr aus der Luft.

Die Innenminister von Hessen und Bayern, Bouffier und Herrmann 
(Foto: dpa) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: "Was wollen Sie hier eigentlich?" Die Innenminister von Hessen und Bayern, Bouffier und Herrmann. ]
Das prozessuale Dilemma vor dem Zweiten Senat, das di Fabios Frage aufwarf, illustrierte er auch gleich noch selbst: "Wollen Sie das faktisch Unmögliche normativ zulassen?" Vorher hatte nämlich Generalleutnant Friedrich-Wilhelm Ploeger eingestehen müssen, dass ein Abdrängen eines von Terroristen gekaperten Flugzeuges eigentlich nicht möglich ist, will der Bundeswehrpilot nicht eine Kollision und seinen eigenen Absturz riskieren.

Kooperation oder Abschuss?

Warum also etwas faktisch Unmögliches ins Grundgesetz? Andersherum: ein Flugzeug, das Merkwürdiges im Schilde führt, kann nur durch Kooperation etwa zur Landung gebracht werden, also durch gutes Zureden und international einheitliche Gestiken wie das Absenken einer Tragfläche und ähnliches. Kooperieren im Luftraum ist aber kein Grundrechtseingriff, das darf die Bundeswehr auch ohne Grundgesetzänderung, sagt di Fabio. Und den Abschuss eines mit unschuldigen Passagieren besetzten Terrorflugzeugs, den der Erste Senat vor vier Jahren verboten hat, der aber immer noch als Option in einigen Hinterköpfen von Praktikern zu stecken scheint, den kann man schlecht in die Verfassung hieven - obwohl der Zweite Senat ankündigte, vom Urteil des Ersten eventuell abzuweichen, aber das ginge nicht.

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Di Fabio quält die Herren weiter: Kooperation oder Abschuss - das eine dürfen sie schon immer, das andere nie. Was also wollen die Innenminister von Hessen und Bayern? Landeskompetenz wahren, sagt Joachim Herrmann, CSU: "Nur weil Bayern keine eigenen Tornados hat, kann doch der Bund nicht hergehen und in meine Kompetenz als oberster Wächter über die Innere Sicherheit Bayerns eingreifen." Aha!

Kleinflugzeug und ein Phantom-Flieger der Bundeswehr im November 
2003 über Frankfurt/Main (Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb) Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: Löste 2003 die Debatte aus: Ein Kleinflugzeug mit einem geistig verwirrtem Piloten über Frankfurt am Main ]
Und Volker Bouffier aus Hessen sagt: "Wir wollen im Notfall eindeutig wissen, wer zuständig ist. Das wussten wir nämlich nicht, als damals ein geistig Verwirrter mit einem Sportflugzeug über Frankfurt kurvte." Und überhaupt: Schuld sei nur die SPD. Hätte die zur günstigen Zeit der Großen Koalition den Einsatz der Bundeswehr im Inneren mitbeschlossen, dann wäre längst alles gut.

Auflösung in drei Monaten

Als hätte Gerichtsvize Andreas Voßkuhle so eine Schuldzuweisung vorausgeahnt, hatte er schon zu Beginn der Verhandlung gesagt: Es kann und darf nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, Grundgesetzänderungen, zu denen dem Gesetzgeber die Mehrheit fehlt, im Wege der Interpretation herbeizuführen. Was also wollen die Kläger in Karlsruhe? Die Auflösung folgt in etwa drei Monaten.