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Die soldatischen Tugenden sind in Deutschland im Soldatengesetz (§§ 7-22 SG) als "Pflichten" niedergelegt. Grundsätzlich gelten die soldatischen Pflichten für alle Statusgruppen gleich. In verschiedener Hinsicht stellt das Gesetz jedoch an Offiziere und Unteroffiziere ausdrücklich höhere Anforderungen und zwar unabhängig von ihren sonstigen Pflichten als Vorgesetzte:
§ 10 Abs. 6 SG
Offiziere und Unteroffiziere haben innerhalb und außerhalb des Dienstes bei ihren Äußerungen die Zurückhaltung zu wahren, die erforderlich ist, um das Vertrauen als Vorgesetzte zu erhalten.
Der Gebrauch einer besonderen Sprache ist demnach Wesensmerkmal und Grundlage des Vertrauens in den Offizier!
§ 17 Abs. 3 SG
Ein Offizier oder Unteroffizier muss auch nach seinem Ausscheiden aus dem Wehrdienst der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die für seine Wiederverwendung in seinem Dienstgrad erforderlich ist.
Damit wird deutlich, dass nach dem Willen des Gesetzes für den Offizier auch nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst besondere Anforderungen an seine Lebensführung gelten.
Offizier ist man oder man ist es eben nicht!
Mit den soldatischen Pflichten wird die Ethik des Offizierberufs nicht im Detail beschrieben.
Dass der Offizier schon wegen seiner Vorgesetzteneigenschaft für die im Soldatengesetz niedergelegten Werte in besonderem Maße einzustehen hat, ergibt sich von selbst.
Deshalb formuliert das Soldatengesetz als Leitsatz:
§ 10 Abs. 1 SG
Der Vorgesetzte soll in seiner Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel geben
Je höher der Rang, um so schwerer wiegt ein begangener Pflichtverstoß.
Den Offizier jedoch nur danach zu beurteilen, wie pflichtentreu er sich verhält, reicht für eine Bestimmung der ethischen Anforderungen an einen Offizier sicher nicht aus.
Wie sieht nun also das Leitbild des Offiziers aus?
Wie "verhält" sich ein Offizier?
Gibt es spezielle Tugenden für den Offizier?
Ist der Offizier ein Lebensprinzip,
das man auch in der modernen Gesellschaft noch formulieren kann?
Wir meinen: Selbstverständlich!
(Autor: Gerhard Stöhr)