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Das Laufbahnsystem

Den Leitbildern eines nach Bildungsstand geschichteten Führungssystems folgend wurde bereits im vorvergangenen Jahrhundert für die Beamten ein vierstufiges Laufbahnsystem geschaffen, an welchem sich bis heute die Laufbahnen der Soldaten grundsätzlich orientieren.

Es reicht vom sog. „Einfachen Dienst“ (@ Mannschaften), der sich regelmäßig aus angelernten und unter Aufsicht Handelnden kraft Weisung zusammensetzt, über den sog. „Mittleren Dienst“ (@ Unteroffiziere) mit dem bereits im eigenständigen Verwaltungshandeln ausgebildeten und auf die Befolgung von Vorschriften hin ausgerichteten Sachbearbeiter zum sog. „Gehobenen Dienst“ (@ Offiziere) als erster eigentlicher Entscheidungsebene mit dem grundsätzlich akademisch gebildeten und vorrangig dem Gesetz verpflichteten Vorgesetzten bis hin zum sog „Höheren Dienst“ (@ Stabsoffiziere), welchem die regelmäßig mit einem zweitem Staatsexamen ausgestatteten Führungskraft angehört, die befähigt und berufen ist, diejenigen Problemlagen zu lösen, auf die das Gesetz keine eindeutige Antwort weiß.

Die besondere Herausforderung bei der „höheren“ Führung besteht also dem Grunde nach nicht in der Ausformulierung von Regelungen für den Normalfall. Diese sind dem Willen des Gesetzgebers zu entnehmen und aus den von ihm gesetzten Normen abzuleiten.

Es geht im Kern um das Treffen von Entscheidungen, gerade dann und dort, wo es keine Musterlösung gibt und wesentlich auch dann, wenn die Befolgung der gesetzlichen Vorgabe zu einer unrechtmäßigen Lösung führen würde.

Machen wir uns noch einmal klar: Militärische Führung ist ihrer Natur nach Entscheidungsfindung in lebensbedrohlichen Lagen, wo höchste und absolute Werte und immer wieder das Recht auf Leben miteinander abgewogen werden müssen. In Situationen also, mit denen sich der Bundesgesetzgeber in Jahrzehnten des Friedens und ohne eigene Zuständigkeit für den Katastrophenschutz nicht beschäftigen musste oder konnte. Nicht von ungefähr zielt der Eid des Soldaten nicht - wie bei den Beamten - auf die Beachtung der Gesetze, sondern auf die Verteidigung des Rechts und der Freiheit des deutschen Volkes insgesamt. Ein solides Verfassungsverständnis und mehr noch: Verfassungspatriotismus sind hierfür unerlässliche Bedingung!