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Verwalter oder Gestalter

Das Gute ist der Feind des Besseren! Wie wahr dieser Grundsatz leider ist, zeigt sich an der überall feststellbaren Neigung älterer Systeme, an Bewährtem festzuhalten und erst beim Auftreten von Mängeln oder Mißständen aktiv zu werden. Es ist eben ganz menschlich, der Gewohnheit zu folgen, wo kein Zwang zu Veränderungen erkennbar ist. Aufgabe der Sicherheitsorgane ist es jedoch, Gefahren abzuwehren, bevor sie sich realisiert haben, also schneller und erfolgreicher zu sein, als der Träger des Schädigungspotentials. Wer aus rechtsstaatlichen Gründen erst in dem Moment hoheitlich, also mit Zwang eingreifen kann, wenn die Gefahr gegenwärtig ist, muss alles daran setzen, genau dann auch das Überlegene, also am beste geeignete Mittel zur Abwehr zu besitzen.

Um dieses Ziel zu erreichen braucht es Freiheit im Denken! Jedes Tabu im Denken ist hinderlich, denn alle inakzeptablen Lösungen können erst im alle Kriterien umfassenden konzeptionellen Denkprozess ausgeschlossen werden. Und gerade deshalb muss gelten: Wo Sicherheitsfragen betroffen sind, bedarf es stets und immerwährend der Vertraulichkeit, sowohl bei der Erkenntnisgewinnung und den konzeptionellen Überlegungen, als auch bei der Ausplanung von Lösungsansätzen. Gerade dies macht auch den tieferen Sinn militärischer Geheimhaltung aus:

Den Staat auch als Träger des Gewaltmonopols jederzeit vollumfassend handlungsfähig zu erhalten.

Auf diese Weise die Systeme der Bundeswehr immerwährend und innovativ auf ihre verfassungsmäßigen und politischen Zielvorgaben hin auf den Prüfstand zu stellen, bedeutet also nicht Insubordination, sondern ist gleichsam Inbegriff des treuen Dienens durch diejenigen, die dazu berufen, ausgebildet und befähigt sind.