Die Bundesflagge ist

schwarz - rot - gold

Artikel 22
Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland

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Die deutschen Farben reichen zurück in die freiheitliche Nationalbewegung des 19. Jahrhunderts. 
Die in Jena 1818 gegründete "Allgemeine deutsche Burschenschaft" wählte diese Farben für sich in der Annahme, dass es sich dabei um die Farben des alten Reiches handele. 
Wie weit dabei auch ein Rückgriff auf die rot besetzten schwarzen Uniformen des Lützow´schen Freikorps aus den Befreiungskriegen (1813/1814) mitspielte, ist umstritten.

Deutlich sichtbar etablieren konnte sich die neue Trikolore auf dem Hambacher Fest (1832), auf dem sich rund 40.000 demokratisch und national gesinnte Studenten und Professoren  versammelten, und in der Märzrevolution des Jahres 1848. 
Unter dem Druck der revolutionären Ereignisse verkündete am 9. März 1848 der "Deutsche Bundestag" - die damalige Versammlung der Gesandten der Einzelstaaten des "Deutschen Bundes" - Schwarz-Rot-Gold als Bundesfarben. 
Nach dem Scheitern der Revolution verschwand zunächst auch die Flagge als gesamtstaatliches Symbol.

Für den Norddeutschen Bund (1867-1871) verfügte Bundeskanzler Otto von Bismarck eine Neuschöpfung, die Farben Schwarz-Weiß-Rot, als Flagge der Kriegs- und Handelsmarine. 
Sie wurde 1892 vom Deutschen Kaiserreich als Nationalflagge übernommen.

Erst in der Weimarer Republik wurden die Farben Schwarz-Rot-Gold als Reichsfarben anerkannt und in die Verfassung aufgenommen. 
Ein Zugeständnis an die Anhänger der Farben Schwarz-Weiß-Rot war die Handelsflagge. 
Sie war schwarz-weiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke (Oberecke). 
Der Kompromiss machte deutlich: Die Flaggenfrage blieb weiterhin in der Diskussion und auf der Tagesordnung. 
Sie entwickelte sich zum Dauerstreit, über den 1926 sogar die Reichsregierung stürzte.

1935 zwang die NSDAP der Nation ihre Parteifahne auf. 
Die Hakenkreuzfahne wurde durch das Reichsflaggengesetz zur Nationalflagge erklärt. 
In ihr symbolisiert sich bis heute die nationalsozialistische Gewaltherrschaft.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges lag es nahe, dass die Bundesrepublik Deutschland auf die alten Farben der 48er Revolution und der Weimarer Demokratie zurückgriff. 

Ein Redner im Parlamentarischen Rat fasste dies so zusammen: 

"Die Tradition von Schwarz-Rot-Gold ist ... Einheit in der Freiheit.

Diese Flagge soll uns als Symbol dafür gelten,
dass die Freiheitsidee der persönlichen Freiheit
eine der Grundlagen unseres zukünftigen Staates sein soll."
 

Seit dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
(23. Mai 1949) bestimmt Artikel 22: "Die Bundesfarben sind schwarz-rot-gold".

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Erlaß der Bundesregierung
über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes
vom 23. Mai 2000

(Auszug)

II. Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage

(1) Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen:

a)  am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
b)  am Tag der Arbeit (1. Mai)
c)  am Europatag (5. Mai)
d)  am Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai)
e)  am Jahrestag des 17. Juni 1953
f)   am Jahrestag des 20. Juli 1944
g)  am Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
h)  am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
i)   am Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag sowie
j)   am Tag der Wahl zum Europäischen Parlament.

(2) Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

(3) Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt.

 

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