Einigkeit und Recht und Freiheit
für das Deutsche Vaterland.

Danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!

Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand.

Blüh´ im Glanze dieses Glückes
blühe, Deutsches Vaterland!
.

Nationalhymne
für das Deutsche Volk

 

Das "Lied der Deutschen" wurde am 26. August 1841 von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben während seines Aufenthaltes auf der Insel Helgoland gedichtet.

Auf deutschem Boden existierten zu dieser Zeit 39 souveräne Staaten von unterschiedlichster Größe und politischer Bedeutung.
Die in Deutschland aufkeimenden Einigungsbestrebungen waren das Motiv für Hoffmann von Fallersleben, durch die Strophen des "Deutschlandliedes" die Sehnsucht seiner Landsleute nach politischer Einheit in Freiheit auszudrücken.

Seiner Zeit weit voraus erhob Fallersleben eindrucksvoll die Forderung nach bürgerlichen Rechten, Freiheit und Gleichheit für jeden Deutschen in einem geeinigten Deutschland, welche besonders in der dritten Strophe des Deutschlandliedes ihren Niederschlag fand.

Das auf die von Joseph Haydn komponierte Melodie der österreichischen Kaiserhymne gesungene Deutschlandlied setzte sich nur allmählich nach der Gründung des Deutschen Reiches 1871, besonders dann während des Ersten Weltkrieges von 1914-1918 durch und wurde schließlich 1922 durch Verfügung des Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Deutschen Nationalhymne erklärt.

Während des Nationalsozialismus mit dem Horst-Wessel-Lied gekoppelt, wurde das Deutschlandlied 1945 durch die Alliierten verboten.

Als sich 1949 die Bundesrepublik Deutschland konstituierte, blieb die Frage der Nationalhymne zunächst offen. 
Das erste Auftreten der jungen Bundesrepublik auf internationaler Ebene (bei den Olympischen Spielen 1952), löste eine Hymnendiskussion aus. 
Im Gegensatz zu Bundeskanzler Konrad Adenauer, der das Deutschlandlied (3. Strophe) beibehalten wollte, beabsichtigte Bundespräsident Theodor Heuss, eine neue Nationalhymne einzuführen, gab diesen Vorsatz jedoch wegen heftigstem Wiederstand aus der Bevölkerung auf.

1952 bestätigte Bundespräsident Heuss das Deutschlandlied durch bundespräsidialen Erlaß als Nationalhymne für das Deutsche Volk.

Nach der Vollendung der Deutschen Einheit durch den Beitritt der ehemaligen DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober 1990 wurde die Frage der Nationalhymne erneut aufgeworfen.

Um angesichts dieser Rechtslage etwaigen Mißverständnissen den Boden zu entziehen und um zugleich zu dokumentieren, daß der Anspruch auf "Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland" nunmehr verwirklicht ist,
legten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in einem Briefwechsel vom 19.08.1991 fest:
"daß die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ... die Nationalhymne für das deutsche Volk" ist,
zumal sie "die Werte verbindlich zum Ausdruck bringt, denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen."

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Du sollst ans Deutschlands Zukunft glauben

an Deines Volkes Auferstehn,

Laß´ diesen Glauben Dir nicht rauben

trotz allem, allem, was geschehn.

Und handeln sollst Du so, als hinge

von Dir und Deinem Tun allein

das Schicksal ab der deutschen Dinge

und die Verantwortung wäre Dein!

 

Johann Gottlieb Fichte
1813