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Der Bundespräsident ernennt und entlässt
die Bundesrichter, die Bundesbeamten,
die Offiziere und Unteroffiziere,
soweit nichts anderes bestimmt ist.
Art 60
Grundgesetz
Der Bundespräsident ist der oberste Repräsentant unseres Staates nach Innen und nach Außen.
Er vertritt nach Art 59 des Grundgesetzes den Bund völkerrechtlich, schließt im Namen des Bundes die Verträge mit auswärtigen Staaten und beglaubigt und empfängt die Gesandten.
Seine Aufgaben sind in erster Linie protokollarischer Natur und seine Befugnis, den Bundeskanzler vorzuschlagen, ihn und die Mitglieder der Bundesregierung zu ernennen sowie die Bundesgesetze auszufertigen und zu verkünden wirkt oft unspektakulär.
Im Konfliktfalle hat er jedoch tiefgreifende Entscheidungsgewalt:
So kann er den Bundestag auflösen, wenn dieser sich nicht mit Mehrheit auf einen Bundeskanzler einigt und er kann sich weigern, ein Gesetz auszufertigen, das er für verfassungswidrig hält.
Der Bundespräsident ist also mehr als nur der "Notar der Republik":
Er verkörpert unser gesamtes Staatswesen, also alles, worauf der Soldat seinen Eid geschworen hat!
Deshalb ist es auch guter Brauch, ihm als "Eidnehmer" den ersten Trinkspruch auszubringen.
Standarte des Bundespräsidenten
Nach der Verfassung und den Gesetzen des Wehrrechts festgelegt, sind die Streitkräfte in vielfältiger Weise mit dem Amt des Bundespräsidenten verbunden:
Auch wenn er seine Befugnisse hinsichtlich der Ernennung der Berufs- und Zeitsoldaten, sowie der Reserveoffiziere weitestgehend auf den BMVg übertragen hat (§ 1 Abs. 2 SG), so bleibt es doch sein Vorrecht, die Dienstgradbezeichnungen der Soldaten festzulegen, die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten zu erlassen und das Gnadenrecht im Disziplinarverfahren auszuüben.
Die Repräsentanz von Würde und Macht des Staates ist untrennbar mit dem Amt des Bundespräsidenten verbunden.
Schon deshalb ist das Staatsoberhaupt ohne militärisches Zeremoniell nicht denkbar!
Die Bundeswehr ordnet einen Stabsoffizier im Dienstgrad Oberst oder Kapitän zur See als Verbindungsoffizier des Bundesministers der Verteidigung beim Bundespräsidenten ab.
Er unterrichtet das Staatsoberhaupt in Verteidigungs- und Rüstungskontrollfragen und informiert über militärische Angelegenheiten von herausragender aktueller oder grundsätzlicher Bedeutung.
Neben der Kontaktpflege zu führenden Persönlichkeiten und Dienststellen unserer Streitkräfte und zu sicherheitspolitischen Instituten, obliegt ihm die Vorbereitung der Besuche des Bundespräsidenten bei den Soldaten des Heeres, der Luftwaffe und der Marine.
Die Bearbeitung von Anfragen und Zuschriften zu militärpolitischen Themen rundet seinen Tätigkeitsbereich im Bundespräsidialamt ab.
Darüber hinaus begleitet er den Bundespräsidenten bei Staatsbesuchen in das Ausland und nimmt dabei protokollarische Aufgaben wahr.
Am Beispiel der weltweit üblichen Begrüßung mit militärischen Ehren wird die Symbolkraft derartiger Anlässe deutlich.
Dem Staatsgast wird dabei das Recht gewährt, die Streitkräfte des gastgebenden Landes zu "inspizieren".
Sie "präsentieren das Gewehr" und ehren das Gastland mit der Nationalhymne.
Der Verbindungsoffizier unterstreicht bei diesem Zeremoniell sichtbar die Souveränität des deutschen Staatsoberhauptes und die wehrhafte Demokratie unseres Landes!