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Tapferkeit, Aufopferung, Standhaftigkeit
sind die Grundpfeiler der Unabhängigkeit eines Volkes.
Wenn für diese unser Herz nicht mehr schlägt,
so sind wir schon verloren
auch selbst in dem Laufe der großen Siege.
Gerhard David von Scharnhorst
Träger des Eisernen Kreuzes
Mit seiner nun bald zweihundertjährigen Geschichte gehört das Eiserne Kreuz zu den traditionsreichsten Symbolen der Bundeswehr.
Gestiftet durch eine auf den Geburtstag der Königin Luise zurückdatierten Kabinettsordre vom
10. März 1813 wurde für die Erhebung Preußens gegen Napoleon eine militärische Auszeichnung geschaffen,
die an jedermann, Soldat wie General gleichermaßen verliehen werden konnte und die
im Gegensatz zu den übrigen Auszeichnungen keinerlei materiellen Wert darstellte.
Das sehr zurückhaltend verliehene Ehrenzeichen für "Verdienste im Kampf" erwarb sich auch nach den Freiheitskriegen höchste Anerkennung.
Neu errichtet im deutsch-französischen Krieg 1870 sowie 1914 im Ersten Weltkrieg brachte das Jahr 1939 eine Neustiftung, die trotz verliehener 300.000 Eiserner Kreuze 1. Klasse und 2,3 Millionen der 2. Klasse von dem Bemühen geprägt war, die vielfach als zu großzügig kritisierte Verleihungspraxis des Ersten Weltkrieges nicht wieder einreißen zu lassen und vor allem die Verleihung an Angehörige von Stäben zu bremsen.
Neu gestiftet wurde das Ritterkreuz zum Eisernen Kreuz, mit dem hervorragende Tapferkeit, weit überdurchschnittliche Verdienste in der Truppenführung oder eine kampfentscheidende Leistung nach selbständigem Entschluß ausgezeichnet werden sollten.
Um Wiederholungsverleihungen zu vermeiden wurde 1940 das Eichenlaub zum Ritterkreuz, 1941 die Brillianten zum Eichenlaub und 1944 das Goldene Eichenlaub zur Ehrung der zwölf höchstbewährten Einzelkämpfer gestiftet.
Das in allen Stufen etwa 8370 mal verliehene Ritterkreuz galt als außerordentlich schwer zu erringende Tapferkeitsauszeichnung, die deshalb hoch geachtet wurde und deren Träger als Helden der Nation gefeiert wurden.
Die Bundeswehr verzichtete bis zum Jahr 1980 auf eine spezielle militärische Auszeichnung.
Anläßlich des 25jährigen Bestehens der Bundeswehr wurde das "Ehrenzeichen der Bundeswehr" eingeführt:
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Es wird für wiederholte persönliche Leistungen und Belastungen oder für hervorragende Einzeltaten verliehen.
Mit dem im Jahr 2008 gestifteten Ehrenkreuz für Tapferkeit können Taten von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die weit über das erwartete Maß an Tapferkeit im Rahmen der Pflichterfüllung hinausgehen, gewürdigt werden.
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In der Gestaltung knüpft das Ehrenzeichen durch die Kombination von Adler und Eisernem Kreuz
an die Tradition an und verbindet das hervorstechende Symbol deutschen Soldatentums
mit dem des Staates.
Als Sinnbild für die Einbindung des Militärs in die Verfassung dient diese Symbolkombination
als Zeichen verschiedener Institutionen der Inneren Führung.
Seit Aufstellung der Bundeswehr im Jahre 1956 bildet das Eiserne Kreuz gemäß bundespräsidialer Anordnung
das Hoheitszeichen für die gepanzerten Fahrzeuge und Flugzeuge.
Außerdem ziert das ehrwürdige Zeichen die Spitzen der Truppenfahnen
und es bildet traditionell das Kennzeichen für Admiralsflagge und Kommandowimpel der Bundesmarine.
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Für die Bundeswehr ist das Eiserne Kreuz gemäß Traditionserlaß von 1982:
"nationales Erkennungszeichen und Sinnbild für Tapferkeit, Freiheitsliebe und Ritterlichkeit."
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U r k u n d e
über die Stiftung des Eisernen Kreuzes.
Wir F r i e d r i c h W i l h e l m, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. etc.
In der jetzigen großen Katastrophe, von welcher für das Vaterland Alles abhängt, verdient der kräftige Sinn, der die Nation so hoch erhebt, durch ganz eigenthümliche Monumente geehrt und verewigt zu werden.
Daß die Standhaftigkeit, mit welcher das Volk die unwiderstehlichen Übel einer eisernen Zeit ertrug, nicht zur Kleinmüthigkeit herabsank, bewährt der hohe Muth, welcher jetzt jede Brust belebt und welcher, nur auf Religion und auf treue Anhänglichkeit an König und Vaterland sich stützend, ausharren konnte.
Wir haben daher beschlossen, das Verdienst welches in dem jetzt ausbrechenden Kriege, entweder im wirklichen Kampf mit dem Feinde oder außerdem im Felde oder daheim jedoch in Beziehung auf diesen großen Kampf um Freiheit und Selbständigkeit, erworben wird, besonders auszuzeichnen und diese eigenthümliche Auszeichnung nach d i e s e m Kriege nicht weiter zu verleihen.
Dem gemäß verordnen Wir wie folgt:
1. Die nur für d i e s e n Krieg bestehende Auszeichnung des Verdienstes Unserer Unterthanen um das Vaterland ist
d a s E i s e r n e K r e u z
von zwei Klassen und einem Groß-Kreuz.
2. Beide Klassen haben ein ganz gleiches in Silber gefaßtes schwarzes Kreuz von Gußeisen, die Vorderseite ohne Inschrift, die Kehrseite zu oberst Unsern Namenszug F.W. mit der Krone, in der Mitte drei Eichenblätter und unten die Jahreszahl 1813.
Und beide Klassen werden an einem schwarzen Bande mit weisser Einfassung wenn das Verdienst im Kampf mit dem Feinde erworben ist, und an einem weissen Bande mit schwarzer Einfassung wenn dies nicht der Fall ist, im Knopfloch getragen;
die erste Klasse hat neben dieser Dekoration noch ein Kreuz von schwarzem Bande mit weisser Einfassung auf der linken Brust; und das Großkreuz, noch einmal so groß als das der beiden Klassen, wird an dem schwarzen Bande mit weißer Einfassung um den Hals getragen.
3. Die Militair-Ehrenzeichen erster und zweiter Klasse werden während der Dauer d i e s e s Krieges nicht ausgegeben;
auch wird die Ertheilung des rothen Adler-Ordens zweiter und dritter Klasse so wie des Ordens pour le mérite, bis auf einige einzelne Fälle, in der Regel suspendirt.
Das eiserne Kreuz ersetzt diesen Orden und Ehrenzeichen und wird durchgängig von Höheren und Geringeren auf gleiche Weise in den angeordneten zwei Klassen getragen.
Der Orden pour le mérite wird in außerordentlichen Fällen mit drei goldenen Eichenblättern am Ringe ertheilt.
4. Die zweite Klasse des eisernen Kreuzes soll durchgängig zuerst verliehen werden;
die erste kann nicht anders erfolgen, als wenn die zweite schon erworben war.
5. Daraus folgt, daß auch diejenigen, welche Orden oder Ehrenzeichen schon besitzen und sich in diesem Kriege auszeichnen, zunächst nur das eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten können.
6. Das Großkreuz kann ausschließlich nur für eine gewonnene entscheidende Schlacht, nach welcher der Feind seine Position verlassen muß, desgleichen für die Wegnahme einer bedeutenden Festung, oder für die anhaltende Vertheidigung einer Festung die nicht in feindliche Hände fällt, der Kommandirende erhalten.
7. Die jetzt schon vorhandenen Orden und Ehrenzeichen werden mit dem eisernen Kreuz zusammen getragen.
8. Alle Vorzüge, die bisher mit dem Besitz des Ehrenzeichens erster und zweiter Klasse verbunden waren, gehen auf das eiserne Kreuz über.
Der Soldat, der jetzt schon das Ehrenzeichen zweiter Klasse besitzt, kann bei anderweitiger Auszeichnung nur zuerst das eiserne Kreuz zweiter Klasse erhalten;
jedoch erhält er mit demselben zugleich die mit dem Besitz des Ehrenzeichens erster Klasse verbundene monatliche Zulage, die aber fernerhin nicht weiter vermehrt werden kann.
9. In Rücksicht der Art des verwirkten Verlusts dieser Auszeichnung hat es bei den in Ansehung Unserer übrigen Orden und Ehrenzeichen gegebenen Vorschriften sein Bewenden.
Urkundlich unter Unserer allerhöchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Breslau, den 10ten März 1813.
F r i e d r i c h W i l h e l m